Einsatzzug Sanität und BetreuungEinsatzzug Sanität und Betreuung

Einsatzzug Sanität und Betreuung

Der einsatztaktische Wert des Einsatzzuges ist die Versorgung von bis zu 25 Verletzten (Triageverteilung nach Konsensuskonferenz) oder die Betreuung von bis zu 250 unverletzten Personen bis zu 24 Stunden in ortsfester Unterkunft. Der Einsatzzug bildet die Grundeinheit für überörtlich einsetzbare Verbände. Er kann organisationsübergreifend und bei Bedarf auch behördenübergreifend gebildet werden.

Der Einsatzzug Sanitäts und Betreuung besteht aus dem Zugtrupp, zwei Sanitätsgruppen und der Betreuungsgruppe.

Sanitätsgruppen

Zwei Sanitätsgruppen führen sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Sie wirken im Fachdienst Betreuung mit. Die 1. und 2. Sanitätsgruppe bestehen jeweils aus:

1 Gruppenführer/-in

1 Arzt/Ärztin

2 Rettungssanitätern/-innen

2 Rettungshelfer/-innen

3 Sanitäter/-innen

1 Gerätewagen Sanität

1 Mannschaftstransportwagen

Die Sanitätsgruppen haben identische Aufgaben. Ihre Bezeichnung der ersten und zweiten Sanitätsgruppe ist rein organisatorisch bedingt und stelle keine Wertigkeit dar. Die Sanitätsgruppen bilden Behandlungsstellen ab. In diesen Behandlungsstellen (BHS) werden Verletzte der Sichtungskategorie SK 1 (inkl. SK 4) und SK 2 nach den Grundsätzen der Katastrophenmedizin behandelt; gemäß aktueller Empfehlung zur Triageverteilung nach Konsensuskonferenz. JEde BHS bildet fünf Plätze für Verletzte ab. Davon zwei/drei Plätze der SK 1 und zwei/drei Plätze der SK 2. Die Gruppen sind dafür technisch und medizinisch ausgestattet sowie ausgebildet.

Betreuungsgruppe

Die Betreuungsgruppe betreut und registriert hilfsbedürftige Menschen. Sie besteht aus:

1 Gruppenführer

8 Helfer*innen mit der Fachdienstausbildung Betreuungsdienst

1 Gerätewagen Betreuung

1 Mannschaftstransportwagen

Die Betreuungsgruppe nimmt Betreuungsaufgaben im Zugeinsatz sowie in größeren Verbänden (BHP und BTP) wahr. Ihr obliegen die Aufgaben der Unterkunft und der Betreuung Betroffener sowie der Registrierung. Sie führt Unterkunftsmaterial für Betroffene sowie für die eigenen eingesetzten Kräfte des Zuges mit.