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Begriffe und Ziele des Sanitätsdienstes

Definition Sanitätsdienst

Der Sanitätsdienst umfasst die Rettung von Menschenleben, die Erstversorgung von verletzten und erkrankten Personen, medizinische Betreuung und den fachgerechten Transport durch qualifiziertes Personal mit entsprechender Ausstattung. Im Gegensatz zum hauptamtlichen Rettungsdienst wird der Sanitätsdienst vor allem von ehrenamtlichen Helfern mit einer kürzeren Ausbildung durchgeführt.

Aufgabenbereiche für den Sanitätsdienst

  • Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen
    • Geplante, vorsorgliche Bereitstellung von Fachpersonal und Ausrüstung zur medizinische Absicherung von Veranstaltungen außerhalb der rettungsdienstlichen Regelversorgung
  • Sanitätswachdienst bei (überregionalen) Großveranstaltungen
    • Geplante, vorsorgliche Bereitstellung von Fachpersonal und Ausrüstung des Sanitätsdienstes im Rahmen eines Einsatzes, an dem auch weitere Fachdienste (z. B. Betreuungsdienst, Rettungsdienst, Suchdienst, Wasserrettung, Bergrettung usw.) beteiligt sind.
  • Sanitätsdienst im Rahmen der Gefahrenabwehr/des Bevölkerungsschutzes
    • In der Regel nicht geplante, anlassbezogene Einsätze von Fachpersonal und Ausrüstung (z. B. beim Massenanfall von Verletzten, bei Katastrophen). Der Sanitätsdienst dient hier der medizinischen Versorgung von Betroffenen eines Schadensereignisses, in dem er z. B. die Kräfte des Rettungsdienstes verstärkt.

Die Ziele des Sanitätsdienstes

Auf der Grundlage der o. a. Definition lassen sich die Ziele des Sanitätsdienstes wie folgt zusammenfassen:

  • Maßnahmen der allgemeinen Betreuung
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Maßnahmen der Ersten Hilfe
  • Notfallmedizinische Maßnahmen, die nicht in den Bereich des Rettungsdienstes fallen