SanitätsgruppenSanitätsgruppen

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  1. Katastrophenschutz
  2. Gliederung und Sollstärke der Einheiten
  3. Sanitätsgruppen

Der einsatztaktische Wert des Einsatzzuges ist die Versorgung von bis zu 25 Verletzten (Triageverteilung nach Konsensuskonferenz) oder die Betreuung von bis zu 250 unverletzten Personen bis zu 24 Stunden in ortsfester Unterkunft. Der Einsatzzug bildet die Grundeinheit für überörtlich einsetzbare Verbände. Er kann organisationsübergreifend und bei Bedarf auch behördenübergreifend gebildet werden.

Der Einsatzzug Sanität und Betreuung besteht aus dem Zugtrupp, zwei Sanitätsgruppen und der Betreuungsgruppe. Zusätzlich stehen die Ergänzungseinheiten Patiententransportstaffel, PSNV-Staffel, Technik und Logistik sowie Verpflegung zur Verfügung.

Die Bereitschaft Neuenhaus wirkt in der 2. Sanitätsgruppe sowie der Patiententransportstaffel mit.

Die Gruppen und Ergänzungseinheiten des Einsatzzuges Sanität und Betreuung

Sanitätsgruppen

Zwei Sanitätsgruppen führen sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Sie wirken im Fachdienst Betreuung mit. Die 1. und 2. Sanitätsgruppe bestehen jeweils aus:

1 Gruppenführer/-in

1 Arzt/Ärztin

2 Rettungssanitätern/-innen

2 Rettungshelfer/-innen

3 Sanitäter/-innen

1 Gerätewagen Sanität

1 Mannschaftstransportwagen

Die Sanitätsgruppen haben identische Aufgaben. Ihre Bezeichnung der ersten und zweiten Sanitätsgruppe ist rein organisatorisch bedingt und stelle keine Wertigkeit dar. Die Sanitätsgruppen bilden Behandlungsstellen ab. In diesen Behandlungsstellen (BHS) werden Verletzte der Sichtungskategorie SK 1 (inkl. SK 4) und SK 2 nach den Grundsätzen der Katastrophenmedizin behandelt; gemäß aktueller Empfehlung zur Triageverteilung nach Konsensuskonferenz. JEde BHS bildet fünf Plätze für Verletzte ab. Davon zwei/drei Plätze der SK 1 und zwei/drei Plätze der SK 2. Die Gruppen sind dafür technisch und medizinisch ausgestattet sowie ausgebildet.